Abrechnung mit der Krankenkasse
In manchen Fällen, wenn eine „krankheitswertige Diagnose vorliegt“ (nach Diagnoseschlüssel ICD 10), wird ein Teilbetrag (€ 21,80,-/ Sitzung) auch von der Krankenkassa rückerstattet. Dies gilt jedoch nur bei Einzel-, Familien- und Gruppensitzungen. Paartherapie ist davon ausgenommen. Außerdem ist auch eine ärztliche Bestätigung notwendig, die bescheinigt, dass kein körperliches Leiden vorliegt und eine Psychotherapie indiziert ist.