> Wichtige Informationen > Verschwiegenheit

Verschwiegenheit

Bei Psychotherapie gilt absolute Verschwiegenheit der TherapeutIn. Das betrifft alle Inhalte, wie auch schriftliche Aufzeichnungen. Die Ausnahme von der Schweigepflicht ist dann gegeben, wenn berechtigte Sorge besteht, dass Eigen- oder Fremdgefährdung durch die KlientIn vorliegt.