Verschwiegenheit
Bei Psychotherapie gilt absolute Verschwiegenheit der TherapeutIn. Das betrifft alle Inhalte, wie auch schriftliche Aufzeichnungen. Die Ausnahme von der Schweigepflicht ist dann gegeben, wenn berechtigte Sorge besteht, dass Eigen- oder Fremdgefährdung durch die KlientIn vorliegt.